Hängt ein Einspruch gegen eine Steuerentscheidung die Vollstreckung aus?
Hängt ein Einspruch gegen eine Steuerentscheidung die Vollstreckung aus? Wenn ich gegen eine Steuerentscheidung Einspruch einlege, wird die Entscheidung dann nicht vollstreckt, bis die Beschwerde geprüft wurde?
2 Antworten
Nach Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen den Steuerbescheid wird dessen Vollstreckbarkeit ausgesetzt. Die Vollstreckbarkeit des Beschlusses wird bis zur Überprüfung durch eine höhere Instanz, z.B. den Leiter der Finanzkammer, aufgeschoben.
Unterbricht seine Ausführung. Wenn Ihnen also beispielsweise zu viel Steuern in Rechnung gestellt wurden und Sie Einspruch einlegen, müssen Sie nicht zahlen. Warten Sie, bis nach der Beschwerde eine Entscheidung getroffen wird.