Wie hoch ist die Grundsteuer?
Wie viel Einkommensteuer muss ich für eine Immobilienspende bezahlen? ZB bei einer Pauschalspende? Was ist die Einkommensteuer in dieser Situation?
3 Antworten
Es hängt alles vom Wert der gespendeten Wohnung ab.
Gruppe I - 3% bis zum Betrag <PLN 10 278.
Gruppe II - <20 556 PLN Steuer - 308,30 PLN und zusätzlich 5% des Überschusses über 10 278 PLN
Gruppe III> 20 556 Steuern 822,20 PLN und 7% des Überschusses über 20 556 PLN.
Derzeit gibt es 3 Gruppen und 3 steuerfreie Beträge:
Gruppe I - Ehepartner, Nachkommen (z. B. Tochter, Sohn, Enkel und sogar Urenkel), Vorfahren (z. B. Vater, Großeltern, Mutter) sowie Stiefvater oder Stiefmutter - dies ist die sogenannte Gruppe 0 - und Stiefsohn, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Schwiegereltern. Der steuerfreie Betrag beträgt 9637 PLN.
Gruppe II - diese Gruppe umfasst Nachkommen von Geschwistern, Geschwister der Eltern, Nachkommen und Ehegatten von Stiefkindern, Ehegatten von Geschwistern und Geschwister von Ehegatten, Ehegatten von Geschwistern von Ehegatten, Ehegatten anderer Nachkommen. Der steuerfreie Betrag beträgt 7276 PLN.
Gruppe III - umfasst andere Käufer als Gruppe I und Gruppe 2, und der steuerfreie Betrag beträgt 4902 PLN.
Die Höhe der Steuer und ob wir sie überhaupt zahlen müssen, hängt davon ab, wer uns die Spende gegeben hat. Entscheidend ist dabei der Verwandtschaftsgrad zwischen Empfänger und Spender. In Polen gibt es mehrere Steuergruppen.
Gruppe I – Ehepartner, Nachkommen (z. B. Tochter, Sohn, Enkel, Urenkel), Vorfahren (z. B. Vater, Großeltern, Mutter) sowie Stiefvater oder Stiefmutter – das sind die sog Gruppe 0. Eine Spende aus einer Gruppe von Null ist völlig steuerfrei, unabhängig von dem Wert, den sie Ihnen gegeben hat. In der ersten Gruppe haben wir auch einen Stiefsohn, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Geschwister, Schwiegereltern. Der steuerfreie Betrag in dieser Gruppe beträgt 9637 PLN.
Gruppe II - diese Gruppe umfasst Nachkommen von Geschwistern, Geschwister von Eltern, Nachkommen und Ehepartner von Stiefkindern, Ehepartner von Geschwistern und Geschwister von Ehepartnern, Ehepartner von Geschwistern von Ehepartnern, Ehepartner von anderen Nachkommen. Der steuerfreie Betrag in dieser Gruppe beträgt 7276 PLN.
Gruppe III - Diese Gruppe zeichnet sich durch die am wenigsten strengen Kriterien aus. Dazu gehören alle anderen Personen, die nicht durch familiäre Bindungen oder durch die oben genannten Beispiele von Verwandtschaftsverhältnissen miteinander verbunden sind. Der steuerfreie Betrag beträgt 4902 PLN.