Ist ein Zelt ein Bauobjekt?
Ist eine Zelthalle ein Bauobjekt? Benötigt das Zelt eine Baugenehmigung? Dabei geht es mir natürlich nicht um ein kleines Campingzelt, sondern um ein großes für den professionellen Einsatz – eine Zelthalle.
2 Antworten
Nein, es ist kein Bauobjekt, weil man es nicht baut. Sie können ein Zelt zusammenklappen und bewegen, sogar ein großes.
Nein, ein Zelt gilt nicht als Baugegenstand. Bauwerke im Sinne des Baugesetzes sind von Menschenhand geschaffene Bauwerke, die dauerhaft mit dem Boden verbunden sind, wie zum Beispiel Gebäude, Brücken oder Straßen.
Obwohl Zelte Schutz bieten, sind sie nicht fest mit dem Boden verbunden und können leicht bewegt werden, was sie von Gebäuden unterscheidet.